Fördermittel
Schon die erste Energieberatung kann förderfähig sein und damit für Sie deutlich günstiger ausfallen, als vielleicht vorher vermutet.
Wir sind bei den zuständigen Behörden gelistet und verfügen über die Zertifizierung der BAFA und der DENA für Wohngebäude. So ist sichergestellt, dass wir für Sie stets auf dem Laufenden sind und die Vielzahl der Fördermöglichkeiten kompetent nutzen können.
Dabei erarbeiten wir mit Ihnen die individuell passende Fördermöglichkeit, ob Zuschuss oder Kredit, und begleiten Sie auch bei der Antragsstellung.
Im Bereich der Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG werden ab 1. Juli 2021 vor allem folgende Bereiche gefördert:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachfläche, oberste Geschossdecke)
- Erneuerung von Fenstern, Dachfenstern, Außentüren
- Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
- Anlagentechnik, wie Heizung, Lüftung oder smarte Steuerung
Maßnahmen in Bestandsgebäuden können gefördert werden, wenn der Bauantrag fünf Jahre zurückliegt. Das Investitionsvolumen beginnt ab 2.000 €, und die Maßnahmen müssen durch Fachbetriebe ausgeführt werden.
Hier geht es zu den Fördermöglichkeiten: